Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 03.11.2025
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB regeln die Anmietung der Räumlichkeiten („Mietobjekt“: Gewölbekeller und/oder Küche) im TMPLstudio, Am Wendländer Schilde 7, 18055 Rostock. Vertragspartner sind der Vermieter (TMPLmedia, Inh. Patrick Tempel, nachfolgend „Vermieter“ genannt) und die buchende Person (nachfolgend „Mieter“ genannt).
§ 2 Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
Die Buchung einer Veranstaltung über das Buchungssystem des Vermieters stellt ein verbindliches Angebot des Mieters dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchung bestätigt und die vereinbarte Anzahlung (50% der Gesamtmiete) sowie die Kaution (i.H.v. € 200,00) auf dem Konto des Vermieters eingegangen sind. Der Restbetrag der Miete ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).
§ 3 Stornierung (Rücktritt durch den Mieter)
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornierung beim Vermieter. Es fallen folgende Stornogebühren an: Bis 8 Wochen vor dem Anlass: Vollständige Rückerstattung der geleisteten Anzahlung. Zwischen 8 und 4 Wochen vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Gesamtmiete werden als Stornogebühr fällig (i.d.R. Einbehalt der Anzahlung). Weniger als 4 Wochen vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Gesamtmiete werden fällig.
§ 4 Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann bis 4 Wochen vor dem Mietzeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, wenn das Mietobjekt aus unvorhergesehenen Gründen (z.B. dringender Eigenbedarf, höhere Gewalt) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (insb. § 7 und § 8 dieser AGB) oder den Veranstaltungszweck bei Buchung Falsch angegeben hat.
§ 5 Leistungsumfang
Im Mietpreis enthalten sind die Nutzung der gebuchten Räume, des Mobiliars, der Toiletten, der technischen Ausstattung (TV, Licht- und Soundanlage, WLAN) sowie der Küche (Geräte, Geschirr, Gläser, Besteck). Ebenfalls enthalten sind Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) und die Entsorgung von Restmüll im Umfang eines 120-Liter-Müllsacks. Nicht enthalten sind Personal, Serviceleistungen (z.B. Eindecken, Bedienung, Dekoration) oder die Entsorgung von Leergut.
§ 6 Pflichten des Mieters (Nutzung, Reinigung, Dekoration)
1. Das Mietobjekt ist schonend und pfleglich zu behandeln. Das Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen (Studio, Flure, Toiletten) strengstens untersagt.
2. Maximale Personenzahl: Die Räumlichkeiten sind für maximal 60 Personen zugelassen. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Obergrenze verantwortlich und haftet für Schäden aus einer Überbelegung.
3. Das Anbringen von Dekoration mittels Nägeln, Schrauben, Reißzwecken oder stark haftendem Klebeband an Wänden, Decken oder Mobiliar ist verboten. Das Verstreuen von Konfetti oder Glitter ist untersagt.
4. Der Mieter muss das Studio „besenrein“ hinterlassen. Dies beinhaltet: a) Das Kehren des Bodens von groben Verschmutzungen. b) Das Abräumen und feuchte Abwischen aller Tische. c) Das vollständige Abwaschen und Einräumen von genutztem Geschirr, Besteck und Gläsern. d) Die Entsorgung von Abfall, der das Volumen des gestellten Müllsacks übersteigt, sowie die vollständige Mitnahme von Leergut (Flaschen, Dosen).
5. Wird die Reinigung nicht oder nur unzureichend durchgeführt, ist der Vermieter berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Mieters (€ 35,00 pro Stunde) durchführen zu lassen und mit der Kaution zu verrechnen.
§ 7 Veranstaltungszweck und Altersstruktur
Der Mieter ist verpflichtet, den Charakter der Veranstaltung (z.B. Geburtstagsfeier, Workshop, Firmenfeier) bei der Buchung wahrheitsgemäß anzugeben. Das TMPLstudio befindet sich in einem sensiblen Wohngebiet. Die Vermietung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltung diesem Umfeld Rechnung trägt. Die Räumlichkeiten eignen sich insbesondere für Anlässe, deren Teilnehmerstruktur im Durchschnitt das 30. Lebensjahr überschreitet. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungen abzulehnen oder (bei Falschangaben) fristlos zu kündigen, wenn der angegebene Veranstaltungszweck nicht den Tatsachen entspricht oder ein hohes Störpotenzial für die Anwohner offensichtlich ist (z.B. eskalierende Partys).
§ 8 Lärmschutz, Nachtruhe und Haftung für Gäste
1. Der Mieter ist als Veranstalter für die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten, insbesondere der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, vollumfänglich verantwortlich. Musik und Gespräche sind innerhalb der Räume auf eine Lautstärke zu reduzieren, die außerhalb nicht störend wahrnehmbar ist.
2. Lärm-Monitoring (Innen): Zur Einhaltung der Lärmschutzauflagen ist das Studio mit einem Monitoringsystem (Minut) ausgestattet, das die Lautstärke im Innenraum misst. Die Lautstärke darf einen Pegel von 100 dB nicht überschreiten.
3. Die Außentür sowie die Tür zum Hausflur sind ab 22:00 Uhr zwingend geschlossen zu halten.
4. Der längere Aufenthalt von Gästen im Außenbereich (Hof, Bürgersteig) ist ab 22:00 Uhr untersagt. Kurze Raucherpausen sind gestattet, sofern sich die Gäste ausnahmslos ruhig verhalten. Der Mieter ist verpflichtet, dies aktiv sicherzustellen (z.B. durch persönliche Ansprache).
5. Nutzung der Soundanlage: Die Musikwiedergabe erfolgt ausschließlich über die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Soundanlage (Echo Studio). Um die Einhaltung des Lärmlimits (Abs. 2) sicherzustellen, ist das Mitbringen und Betreiben eigener
Lautsprecher, Subwoofer oder sonstiger externer Musikanlagen strengstens untersagt.
6. Haftungsfreistellung: Der Mieter haftet vollumfänglich für das Verhalten seiner Gäste. Er stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Anwohnern) sowie von Bußgeldern, Ordnungsgeldern oder sonstigen behördlichen Auflagen frei, die aus Lärmbelästigungen (insbesondere im Außenbereich) durch ihn oder seine Gäste resultieren.
7. Außerordentliches Kündigungsrecht (Veranstaltungsabbruch): Der Vermieter ist berechtigt, die Veranstaltung unverzüglich auf Kosten des Mieters zu beenden (fristlose Kündigung), wenn: a) der Mieter oder seine Gäste grob oder wiederholt gegen die Verhaltens- und Lärmschutzregeln verstoßen (insb. Abs. 1, 3, 4 oder 5), ODER b) das Lärm-Monitoringsystem (Abs. 2) die dritte (3.) automatisierte Warnung wegen Überschreitung des 100-dB-Grenzwertes versendet hat.
§ 9 Videoüberwachung und Datenschutz
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Räumlichkeiten des TMPLstudios aus Gründen des Einbruchs- und Objektschutzes mit Sicherheitskameras ausgestattet sind. Der Vermieter sichert dem Mieter und dessen Gästen zu, dass diese Kameras während der gesamten Dauer des vertraglich vereinbarten Mietzeitraums (inkl. Auf- und Abbau durch den Mieter) nicht aktiv sind. Es erfolgen zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung Video- oder Audioaufzeichnungen. Die Aktivierung der Kameras dient ausschließlich dem Schutz des Objekts außerhalb der Mietzeiten.
§ 10 Smart-Home-Technologie und Fernzugriff
Der Mieter wird informiert, dass das Studio mit Smart-Home-Komponenten (z.B. Licht, Heizung, Türschloss, Sprachassistenten) ausgestattet ist, die eine technische Fernverwaltung durch den Vermieter ermöglichen. Der Vermieter sichert dem Mieter zu, während der Dauer des Mietzeitraums keinen Fernzugriff auf diese Systeme vorzunehmen, der die Veranstaltung stört oder die Privatsphäre der Gäste verletzt. Ausgenommen von dieser Regelung ist der ausdrückliche Wunsch des Mieters im Notfall (z.B. Fernöffnung der Tür bei Aussperrung) sowie die Systemverwaltung nach offiziellem Mietende (z.B. Abschalten vergessener Lichter).
§ 11 Kaution und Schadensabwicklung
Die Kaution dient als Sicherheit für sämtliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis (z.B. für Schäden, nicht erfolgte Reinigung, Glasbruch). Der Mieter haftet für alle Schäden an Räumen, Mobiliar oder Ausstattung, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Gäste verursacht werden. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Glasbruch wird pauschal mit € 5,00 pro Stück berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von Schäden oder die Erfüllung von Pflichten (§ 6) mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigt der Schaden die Kaution, stellt der Vermieter den Differenzbetrag in Rechnung.
§ 12 GEMA und öffentliche Abgaben
Die Anmeldung und Bezahlung von Abgaben für öffentliche Darbietungen (insbesondere GEMA-Gebühren für Musik) ist alleinige Pflicht des Mieters.
§ 13 Sicherheit, Fluchtwege und Gefahrenverbot
1. Der Mieter ist verpflichtet, alle Flucht- und Rettungswege (Türen, Flure) sowie den Zugang zu Feuerlöschern und Notausgängen jederzeit freizuhalten. Diese dürfen nicht durch Garderoben, Mobiliar oder sonstige Gegenstände verstellt werden.
2. Das Mitbringen und Verwenden von Pyrotechnik (z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk), Nebelmaschinen sowie Geräten mit offener Flamme (z.B. Kerzen, Fackeln) ist strengstens verboten.
3. Der Betrieb von externen, stark wärmeentwickelnden Elektrogeräten (z.B. Fritteusen, Heizstrahler), die nicht zur Küchenausstattung gehören, ist aus Brandschutzgründen untersagt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für beide Parteien ist Rostock.
